Probebetrieb mit Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und selbststartenden Segelflugzeugen
Wir möchten auf diesem Wege alle Interessierten über einen mehrmonatigen Probebetrieb mit Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und selbststartenden Segelflugzeugen informieren.
Der Erlaubnisbescheid für den Probebetrieb bis zum 31. August 2016 wurde von der zuständigen Genehmigungsbehörde erteilt und liegt uns vor.
Der Probebetrieb soll den späteren Betrieb der angestrebten dauerhaften Genehmigung möglichst genau wiederspiegeln. Deshalb werden wir natürlich versuchen, an verschiedenen Tagen die maximale Anzahl der Flugbewegungen mit motorisierten Flugzeugen zu erreichen, damit sich die Bewohner der umliegenden Orte ein Bild über die tatsächlichen Auswirkungen machen können.
Die Anzahl der Motor-Flugbewegungen ist auf 30 pro Tag begrenzt. Als Bewegung gilt ein Start oder eine Landung. Eine Landung eines eigenstartfähigen Segelflugzeuges mit eingeklapptem Triebwerk zählt nicht als Motorflug-Bewegung, da die Landung mit der eines Segelflugzeuges gleichzusetzen ist.
Es hängt natürlich stark vom Wetter ab, wann genau die ersten Bewegungen mit motorisierten Flugzeugen stattfinden. Durch den Kälteeinbruch Ende April und den vielen Schauern müssen wir nach Wetterbesserung die Beschaffenheit der Graspiste auf ihre Eignung für den Motorflugbetrieb prüfen.
Die Erlaubnis ist auf maximal 6 verschiedene motorisierte Flugzeuge begrenzt, so wie es auch bei der angestrebten dauerhaften Genehmigung der Fall sein wird. Aktuell beinhaltet die Erlaubnis 2 Motorsegler vom Typ Scheibe SF25C, ein Motorsegler Super Dimona, ein selbststartendes Segelflugzeug ASH31 und ein Ultraleichtflugzeug Breezer B400.
Nur die in der Genehmigung aufgelisteten Motor-Flugzeuge dürfen den Flugplatz zum Starten und Landen nutzen. Die Genehmigung für den Flugplatz wird nur für Flugzeuge, die die erhöhten Lärmschutzbedingungen erfüllen, erteilt.
Der Probebetrieb wird von einem Lärmschutz-Beirat begleitet. Der Beirat wird einmal monatlich tagen und an ihn herangetragene Anliegen behandeln. Der Beirat berät den Regierungspräsidenten Düsseldorf über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm im Rahmen des Probebetriebs und geht Beschwerden über Flugbetrieb in Bezug auf die Inhalte des erlaubten Probebetriebs nach. Er besteht aus
- 2 Mitgliedern der Gemeindeverwaltung
- 2 Mitgliedern der Bürgerinitiative „Gemeinschaft der interessierten Bürger“
- den beiden Ortsvorstehern von Bergstein und Brandenberg
- 2 Mitgliedern des Luftsportverein Düren-Hürtgenwald
Nachdem die Bürgerinitiative ihre Teilnahme am Beirat am 19. Februar abgelehnt hatte, begrüßen wir es, dass sie seit dem 26. April doch teilnimmt.